Klavierprüfung

Einführung

Die Musikschule Butzbach bietet jährlich stattfindende Prüfungen für ihre SchülerInnen auf freiwilliger Basis an. Am Samstag, den 08. Juni 2024 finden ab ca. 10.00 Uhr Prüfungen im Fach „Klavier“ statt. Prüfungsort ist die Weidigschule.

Die Klavierprüfung ist offen für alle Altersgruppen der KlavierschülerInnen der Musikschule. Auch „externe“ KlavierspielerInnen können zur Klavierprüfung durch ihre LehrerIn angemeldet werden. 

Im Lehrplan des Dachverbandes der Deutschen Musikschulen, VdM werden solche Prüfungen ausdrücklich befürwortet.

Ziel der Prüfungen ist es u.a., den teilnehmenden SchülerInnen eine zusätzliche Motivation zu bieten: So können sie als Möglichkeit dienen die Teilnehmer zu animieren, ein Ziel zu verfolgen und Durchhaltevermögen zu beweisen. Mittelfristig kann dies über „Durststrecken“ hinweghelfen, langfristig dient es dem stringenteren Vorankommen ebenso wie der Motivation durch eigene Erfolge. 

Folgende Prüfungsordnung wurde von einem Gremium der Tastenfachschaft entwickelt und soll für das Jahr 2024 gelten. Für die Folgejahre behält sich die Fachschaft vor, anhand der gesammelten Erfahrungen die Prüfungsordnung zu verändern.

Prüfungsordnung

  1. Anmeldung: Die Anmeldung eines Schülers/einer Schülerin (künftig, der Lesbarkeit halber und für beide Geschlechter gültig: der Schülerin) zur Klavierprüfung kann ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung dessen/deren Lehrkraft erfolgen. Ein entsprechendes Formular liegt den Lehrkräften vor.
     
  2. Anmeldschluss für die Prüfung am 08. Juli ist der Montag, der 06. Mai 2024. Die Anmeldung muss schriftlich auf einem der dafür vorgesehenen Formulare im Büro der Musikschule Butzbach vorliegen und von der Lehrkraft und den Eltern der Schülerin (bzw. der volljährigen Schülerin) unterzeichnet sein.
     
  3. Die Lehrkraft schlägt der Prüfungskommission („Jury“) die Einstufung (s.u.) der Schülerin vor. Die Prüfungskommission kann nach Sichtung der angemeldeten Werke die Einstufung verändern.
    Falls erforderlich, sind die Noten einzelner Prüfungsstücke/Etüden dem Gremium vorzulegen.
     
  4. Die Jury wird von der Musikschule Butzbach gestellt und besteht aus Lehrkräften des Klavierkollegiums und ggf. der Schulleitung.
     
  5. Die Stückauswahl und Einstufung erfolgt in Orientierung am VdM-Lehrplan.
     
  6. 6. Die folgenden 14 Prüfungsgrade sind fest gelegt:
    Vorstufe 1 und 2 (V1 + V2) ; Unterstufe: U1, U2, U3, U4, Mittelstufe: M1, M2, M3, M4, Oberstufe: O1, O2
    Die Einstufung in O2 erfolgt in Ausnahmefällen, da dies lt. Lehrplan Musikhochschulniveau entspricht.
     
  7. Für die Prüfung ist es unerheblich, wie lange die Schülerin schon Unterricht hat oder in welchem zeitlichen Abstand 2 Prüfungen absolviert werden. So ist es möglich, dass eine Schülerin jedes Jahr eine Prüfung ablegt oder aber sich mehrere Jahre dazwischen Zeit lässt.
    Auch kann z.B. die „Vorstufe“ nach 10 Jahren Unterricht abgelegt werden.
     
  8. Ab der Unterstufe werden die absolvierten Prüfungen mit „bestanden“, „gut bestanden“ oder „sehr gut bestanden“ bewertet. In der Vorstufe erfolgt keine abgestufte Bewertung.
    Ein Nicht-Bestehen ist generell möglich, jedoch soll die Klavierprüfung in erster Linie zur Motivation dienen. Deshalb sollte die Lehrkraft eine Schülerin nach Möglichkeit erst dann zu einer Prüfung anmelden, wenn ein Erfolg absehbar erscheint.
     
  9. Für bestandene Prüfungen werden Urkunden verteilt, welche die Einstufung der Schülerin und den Bewertungsgrad enthalten. Zusätzlich kann eine kurze schriftliche Beurteilung enthalten sein. Auf diese besteht jedoch kein Anspruch.
     
  10. Die Prüfung umfasst sowohl Literaturspiel („Prüfungsstücke“) als auch Theorie bzw. Vomblattspiel und Technik (letzteres bis U 4).
     
  11. Die Prüfungsstücke sollen unterschiedlichen Charaktere aufweisen. Mindestens eines der Prüfungsstücke muss aus dem Bereich der so genannten „E-Musik“ stammen. Bearbeitungen sind bis einschließlich Grad U4 gestattet. Eines der beiden Prüfungsstücke kann ein Werk der Kammermusik sein. Die entsprechenden Spielpartner hat die Schülerin selbst zu stellen. Der/die Spielpartner/in sollte kein Musikprofi sein.
     
  12. Die Jury darf bei absehbarer Überschreitung der Höchstspieldauer die Spielstücke unterbrechen. Dies hat ausschließlich organisatorische Gründe und bedeutet keinerlei Abwertung der Leistung.
     
  13. Es darf aus Noten gespielt werden; eine Abwertung erfolgt deshalb nicht. Auswendig spielen kann indessen für eine noch wohlwollendere Beurteilung sorgen.
     
  14. Die Prüfungsgebühr beträgt für die Vorstufe 15,-€ (Musikschul-Externe: 30,-€), für die restlichen Stufen 20,-€ (Externe: 40,-€) und wird zusammen mit dem Schulgeld seitens der Musikschule abgebucht. Musikschul-Externe müssen die Prüfungsgebühr bis zum Anmeldeschluss an die Musikschule überweisen oder bar übermitteln.
     
  15. Angaben über die erforderliche Anzahl der Spielstücke, der Inhalte der Theorie- bzw. Blattspiel- und der Technikprüfung sowie über die vorgesehene Prüfungsdauer sind der Tabelle auf S. 4 zu entnehmen.
     
  16. Auf Terminwünsche seitens des Prüflings kann im Rahmen der Fachschaft-Beschlüsse (z.B. Niveaustufen nicht mischen) und der terminlichen Möglichkeiten eingegangen werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.