Schulgeldordnung

Schulgeldordnung - Gültig ab 1.2.2023 

Musikalische Grundausbildung:

Unterrichtsfach / Unterrichtsdauer pro Woche

monatliche Rate

Jahresbeitrag

Musikalische Früherziehung 45 Min.

31,50

378,00 €

Mini/-Kinderband / 45 Min.

35,00 €

420,00 €

Eltern/Kind-Gruppe / 45 Min.

31,50 €

378,00 €

Babymusik 35 Min.

26,50 €

318,00 €

Instrumental und Gesangsunterricht:

Unterrichtsfach / Unterrichtsdauer pro Woche

monatliche Rate

Jahresbeitrag

Einzelunterricht / 30 Min.

70,00

840,00 €

Einzelunterricht / 45 Min.

105,00 €

1260,00 €

Gruppe mit 2 Schülern / 45 Min.

61,00 €

732,00 €

Gruppe mit 3 Schülern / 45 Min.

49,50 €

594,00 €

Gruppe mit 4 Schülern / 45 Min.

42,00 €

504,00 €

Gruppe mit 5 Schülern / 45 Min.

37,00 €

444,00 €

Kombi-Unterricht* / 40 Min.

70,00 €

840,00 €

Instrumentenkarussell

47,50 €

570,00 €

Jazzworkshop (mind. 5 Teilnehmer, 60 Min.)

41,00 €

492,00 €

Percussion

30,50 €

366,00 €

Bigband

17,00 €

204,00 €

10er Karte

410,00€

 

Ballett:

Unterrichtsfach / Unterrichtsdauer pro Woche

monatliche Rate

Jahresbeitrag

60 Min.

39,00 €

468,00 €

45 Min.

29,25 €

351,00 €

*Kombi-Unterricht: zeitlich flexibel kombinierter Einzel- und Gruppenunterricht für 2 Schüler. Sie teilen sich 60 Minuten zu je 20 Minuten Einzel- und 20 Minuten Gruppenunterricht.

Ensemblefächer: Die Teilnahme an einem Ensemble auf Anfrage.

Ergänzungsfächer: Kammermusik, Musiktheorie, Projekte und 10er Karten auf Anfrage.

Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen abgebucht. Für Selbstzahler wird eine zusätzliche monatliche Gebühr von 3,00 € erhoben.

Die Gebühren gelten jeweils für das erste Familienmitglied bei der Musikschule Butzbach für die musikalische Grundausbildung oder ein Hauptfach.
Bei einer Zweitbelegung oder einer Belegung durch weitere Familienmitglieder reduziert sich das Schulgeld um 10%, die Drittbelegung wird um 20% und jede weitere Belegung um 30% reduziert.
Die Ermäßigung wird nur wirksam für Kinder, Jugendliche und Auszubildende bis 19 Jahre.
Die einmalige Aufnahme- und Versicherungsgebühr pro Schüler beträgt 8,00 € und ist mit der ersten Unterrichtszahlung fällig.

Die monatliche Leihgebühr für Instrumente richtet sich nach dem Wert des Instrumentes und beträgt mindestens 6,00 €. Die Konditionen sind der Leihordnung zu entnehmen.

Sozialermäßigung:
Soweit der Musikschule öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, ist eine Gebührenermäßigung bei sozialen Härtefällen möglich. Der hierfür erforderliche Antrag muss schriftlich begründet werden. Er ist bei der Geschäftsstelle einzureichen und halbjährlich neu zu stellen.